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    Geschäftsführung & Verwaltung > Liquiditätsmanagement

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  • 2013-03-24
  • Zahlt Ihr Kunde auch nach Mahnung und versuchter persönlicher Diskussion nicht, können Sie ein auf die Beitreibung von Forderungen spezialisiertes Unternehmen einschalten, das ggf. ernster genommen wird.

    Was nützt Ihnen das?

    Ein externer, auf Beitreibung spezialisierter Dienstleister wird sehr formal und konsequent das Thema bearbeiten. In der Regel wirkt dies klärend und wird als Zwischenschritt zur Zwangsvollstreckung verstanden.

    Für Sie reduziert sich der Verwaltungsaufwand, da die Forderung und der Kontakt zum Schuldner von dem Dienstleister übernommen wird. Sie können sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren.

    Was kostet das?

    Sie werden den Dienstleister bezahlen müssen. Die Modelle sind unterschiedlich, zumeist aber mit einer Grundgebühr, die immer anfällt, und mit einer erfolgsabhängigen Zahlung (Anteil der Forderung).

    Überschneidet sich dies mit Factoring?

    Factoring endet bei Problemfällen ebenfalls mit Beitreibung (und Zwangsvollstreckung). Sie könnten also auch überlegen, ob Sie schwierige Forderungen direkt an einen Factoring-Anbieter abgeben.
    ABER: Dass es ein Problemfall wird, wissen Sie erst am Ende während Sie sich zu Beginn (bzw. generell) für oder gegen die Nutzung von Factoring entscheiden müssen.

    Anbieter
    (KEINE Empfehlung) sind beispielsweise:


    Werkzeuge:

    • (Hier folgen noch Hinweise auf weitere Informationsquellen und Werkzeuge, die Ihnen helfen könnten.)

    Lesen Sie den nächsten Abschnitt zu Kundenforderungen --> Kreditprüfung.

    >>Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soll Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Jede Form der Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen.<<

    Dieser Artikel ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz. Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter www.frontend.biz erhalten.

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